Der Vorstand wahrt die Interessen des CCB, verwaltet seine Angelegenheiten zwischen den Generalversammlungen und entscheidet im Namen des Vereins in allen Angelegenheiten, für die die Satzung keine andere Regelung enthält.
Die CCB-Generalversammlung (zweimal jährlich) ist das höchste Gremium des Verbands und setzt sich aus Delegierten zusammen, die jede Mitgliedsorganisation vertreten.
Der Rat achtet auf die Interessen des CCB und verwaltet seine Angelegenheiten zwischen den Hauptversammlungen. Er besteht aus den beiden Ko-Vorsitzenden des Verbands, drei Vertretern der Mitgliedsorganisationen sowie dem Exekutivsekretär (ohne Stimmrecht).
Derzeitige Mitglieder des CCB-Rates sind:
They serve independently from representing any country, Member, or Observer of the Association.
Weitere Informationen zu den Rollen und Verantwortlichkeiten finden Sie in der Satzung des CCB.
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